Zumindest eine der beiden Parteien bei einer Kündigung schaut gern ein zweites Mal hin, ob diese auch rechtswirksam erfolgt ist. Also lohnt sich genaues Hinschauen: Egal, ob der Handyvertrag gekündigt werden soll, oder ein Schreiben des ehemaligen Arbeitgebers unter die Lupe genommen wird.
Jedes Vertragsverhältnis hat Bedingungen, wie die Kündigung überhaupt erfolgen darf. Besonders die Form und Fristen müssen berücksichtigt sein. Grundsätzlich müssen also in der Regel bestimmte Stichtage eingehalten werden. Davon ausgenommen kann es besondere Gründe geben, die eine fristlose Kündigung erlauben; etwa, wenn der Vertragspartner vereinbarten Leistungen wiederholt nicht nachkommt.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Und sie ist nur dann wirksam, wenn sie erhalten wurde – daher sollten sie immer als Einschreiben verschickt werden, sonst lässt der Rechtsstreit oft nicht lang auf sich warten. Wer übrigens beim Arbeitsgericht Klage gegen eine als unrechtmäßig empfundene Kündigung einlegen will, hat dafür drei Wochen Zeit. Danach gilt sie unwiederbringlich als wirksam. Zu den Kündigunsvorlagen.