Eine der wichtigsten Situationen im Leben eines Menschen, und sicher auch eine der anfälligsten für Fehler, ist das Aushandeln eines Arbeitsvertrages. Oft sind Arbeitnehmer heute einfach froh, eine Anstellung zu finden. Aber ein grundlegendes Verständnis für Rechte und Pflichten beider Seiten kann entscheidende Vorteile bedeuten – abgesehen von der Anforderung, den Vertrag gut zu lesen.
Als Arbeitgeber muss man wiederum sehr gut aufpassen, um nicht einen rechtsunwirksamen Vertrag zu verfassen. Der Sozialstaat gibt eine lange Reihe von Pflichten, Anforderungen und Verboten für Arbeitsverhältnisse vor.
Sinnvoller weise enthalten Arbeitsverträge Informationen über eine eventuelle Befristung der Arbeit, die Dauer der Probezeit, über Arbeitszeit und Entlohnung, über etwaige Überstundenregelungen, und natürlich auch Ort und Tätigkeitsbereich der Arbeit.
Sehr beliebt sind inzwischen etwa Verweisklauseln, die dem Arbeitgeber erlauben, jede zumutbare Arbeit anzuordnen. Wem das nicht schmeckt, der sollte seinen neuen Arbeitsvertrag gründlich durchlesen.
Eine Reihe von Pflichten und Rechten ergibt sich allerdings nicht direkt aus dem Arbeitsvertrag, sondern aus Gesetzen und Tarifverträgen – darunter fallen Urlaub, Krankheitsregelungen und Kündigungsfristen.