Ehevertrag Informationen Muster

ehevertragAnfangs vor allem als Notbehelf heiratswütiger Stars bekichert ist der Ehevertrag inzwischen sehr populär geworden. Immer mehr junge Eheleute begreifen ihn als sinnvolle Vorsorge für die Zukunft – wie immer die aussehen mag. Sich einigen, was darin festgelegt werden soll, müssen die Eheleute selbst. Aber wenn der Vertrag nicht notariell beglaubigt wird, ist er unwirksam. Auch hüten muss man sich vor Regelungen, die der Bundesgerichtshof 2001 für unwirksam erklärt hat.

Grundsätzlich dürfen Güterstände, also feste Besitztümer, der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenleistungen, und Unterhaltsleistungen zum Vertragsgegenstand werden. Regelungen den Güterstand betreffend sind dabei frei zu treffen, in den anderen Bereichen sollte man aber gut darauf achten, nicht den Vertrag durch Regelungen unwirksam zu machen, die als sittenwidrig eingestuft sind.

ehe_und_erbvertrag2-600x788So darf etwa nicht festgelegt werden, dass der wirtschaftlich schwächere Partner im Scheidungsfall gar keinen Unterhalt bekommt. Auch das Wohlergehen der Nachkommen darf nicht bedroht sein. Und natürlich müssen beide Verhandlungspartner auf gleicher Augenhöhe miteinander verhandelt haben. Steht das in Frage, steht der ganze Vertrag in Frage.