Darlehen – viele Menschen wissen nicht genau, was das heißt. Im Volksmund sind die Begriffe Darlehen, Kredit und Schulden längst ineinander übergegangen. Im Bereich des Rechts ist eine klare Trennung wichtig. In einem Darlehensvertrag legen ein Darlehensgeber und ein -nehmer gemeinsam fest, welche Sache oder wieviel Geld übergeben worden sind, und bis zu welchem Termin, in welcher Form diese zurückerstattet werden müssen.
Oft wird dabei ein Zins, ein Darlehensentgelt fällig, das ebenfalls vertraglich festgelegt sein muss. Auch Privatleute tun gut daran, sich im Zweifelsfall zu informieren und zum Beispiel auch private Schuldsachen vertraglich festzuhalten; sonst droht ein böses Erwachen.
Verschiedene Darlehensformen werden unterschieden: Endfällige Darlehen werden in einem Schlag zu einem bestimmten Termin zurückgezahlt.
Beliebter sind sicher die Tilgungs- und Laufzeitdarlehen, bei denen ein vereinbarter Betrag in regelmäßigen Intervallen bezahlt wird, bis eine Summe oder ein Termin erreicht ist. Eine der wichtigsten Größen, um im Dickicht möglicher Darlehensformen als Schuldner den Überblick zu behalten, ist der Effektivzins: Er stellt die Darlehenskosten übersichtlich dar. Ein kostenloses Muster für einen Darlehensvertrag finden Sie auf vertrag.de